Das deutsche Markengesetz sagt, dass “man als Marke alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Klänge, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen schützen kann, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden” .
Folglich unterscheidet man noch zwischen Wortmarken, Bildmarken und Wort-/Bildmarken..
Die Anmeldung einer Marke in Deutschland erfolgt über das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA).
Dort kann man die Marke über
anmelden.
Obenrein müssen für jeden dieser Schritte jedoch die gleichen Angaben vorliegen:
Nachdem man den Antrag über das DPMA gestellt hat prüft dieses, ob Schutzhindernisse bestehen. Diese liegen vor, wenn die Angaben zu allgemein sind oder wenn keine Unterscheidungskraft der Marke vorliegt.
Bei der Eintragung durch das DPMA wird jeodch nicht geprüft, ob Schutzrechte verletzt werden. Wenn die Marke angemeldet ist, besteht innerhalb von drei Monaten die Möglichkeit anderer Markeninhaber, Einspruch gegen die Markenanmeldung einzulegen. In diesem Fall besteht das Risiko, dass die Marke gelöscht wird.
Der Markenschutz ist nach der Anmeldung für 10 Jahre gültig und man kann ihn danach wieder verlängern.
Hier geht es zu den Kosten einer solchen Markenanmeldung.
Das DPMA bietet auch eine beschleunigte Markenanmeldung an. Hierbei ist garantiert, dass die Marke in weniger als sechs Monaten eingetragen ist. Dabei fallen zusätzliche Kosten von 200 Euro an.
Beauftragt man einen Anwalt für die Markenrecherche und Markenanmeldung , hängen die Kosten davon ab, ob eine Wortmarke oder eine Bildmarke anmeldet wird. Auch das Durchführen einer Recherche beeinflusst die Kosten. Zudem ist noch ausschlaggebend, ob die Marke nur in Deutschland, der EU oder international angemeldet wird.
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