Wie man eine Marke gründet

Erstellt am: 04. Februar 2021

Bearbeitet am: 23. August 2021

Was kann ich als Marke anmelden?

Das deutsche Markengesetz besagt, dass „man Marke alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Klänge, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen schützen kann, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden“. Folglich unterscheidet man noch zwischen Wortmarken, Bildmarken und Wort-/Bildmarken.

Die Prüfung der Marke beim Amt

Die Gründung einer Marke in Deutschland erfolgt über das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Dort kann man die Marke über

1. über ein Onlineformular,

2. per Post über ein schriftliches Formular oder

3. über DPMAdirekt Online mit Signatur anmelden.

Obenrein müssen für jeden dieser Schritte jedoch die gleichen Angaben vorliegen:

- die persönlichen Daten des Anmelders

- die Wiedergabe der Marke (Achtung: hier müssen auch Formatvorgaben eingehalten werden!)

- der geeignete Bereich im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis

Nachdem man den Antrag über das DPMA gestellt hat prüft dieses, ob Schutzhindernisse bestehen. Diese liegen vor, wenn die Angaben zu allgemein sind oder wenn keine Unterscheidungskraft der Marke vorliegt. Bei der Eintragung durch das DPMA wird jedoch nicht geprüft, ob Schutzrechte verletzt werden. Wenn die Marke gegründet ist, besteht innerhalb von drei Monaten die Möglichkeit anderer Markeninhaber, Einspruch gegen die Markenanmeldung einzulegen. In diesem Fall besteht das Risiko, dass die Marke gelöscht wird. Der Markenschutz ist nach der Gründung für 10 Jahre gültig und kann danach wieder verlängert werden.

Die beschleunigte Markengründung

Das DPMA bietet auch eine beschleunigte Markengründung an. Hierbei ist garantiert, dass die Marke in weniger als sechs Monaten eingetragen ist. Dabei fallen zusätzliche Kosten von 200 Euro an.

Markengründung mithilfe eines Anwalts

Beauftragt man einen Anwalt für die Markenrecherche und Markengründung, hängen die Kosten davon ab, ob eine Wortmarke oder eine Bildmarke anmeldet werden soll. Auch das Durchführen einer Recherche beeinflusst die Kosten. Zudem ist noch ausschlaggebend, ob die Marke nur in Deutschland, der EU oder international angemeldet wird.

Uğur Erdem
Uğur Erdem
Hey! Mein Name ist Uğur Erdem, Gewinner des Red Dot Design Awards, Hochschuldozent und strategischer Markenberater. Ich verfasse Beiträge zu den Themen Marke, Branding, Design und Start-ups. Dein Feedback ist uns sehr wichtig, und wir würden uns freuen, wenn du unsere Inhalte teilst. Ein herzliches Dankeschön im Voraus für deine Zeit und Unterstützung.

Noch keine Kommentare vorhanden

Was denkst du?

© 2024 DASIMPERIUM.WTF

DatenschutzImpressum
..