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Erstellt am: 04. Februar 2021
Bearbeitet am: 23. August 2021
Was kann ich als Marke patentieren?
Das deutsche Markengesetz besagt, dass „man Marke alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Klänge, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen schützen kann, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden“. Folglich unterscheidet man noch zwischen Wortmarken, Bildmarken und Wort-/Bildmarken.
Die Prüfung der Marke beim Amt
Die Patentierung einer Marke in Deutschland erfolgt über das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Dort kann man die Marke über
1. über ein Onlineformular,
2. per Post über ein schriftliches Formular oder
3. über DPMAdirekt Online mit Signatur anmelden.
Obenrein müssen für jeden dieser Schritte jedoch die gleichen Angaben vorliegen:
- die persönlichen Daten des Anmelders
- die Wiedergabe der Marke (Achtung: hier müssen auch Formatvorgaben eingehalten werden!)
- der geeignete Bereich im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis
Nachdem man den Antrag über das DPMA gestellt hat prüft dieses, ob Schutzhindernisse bestehen. Diese liegen vor, wenn die Angaben zu allgemein sind oder wenn keine Unterscheidungskraft der Marke vorliegt. Bei der Patentierung durch das DPMA wird jedoch nicht geprüft, ob Schutzrechte verletzt werden. Wenn die Marke patentiert ist, besteht innerhalb von drei Monaten die Möglichkeit anderer Markeninhaber, Einspruch gegen die Markenanmeldung einzulegen. In diesem Fall besteht das Risiko, dass die Marke gelöscht wird. Der Markenschutz ist nach der Patentierung für 10 Jahre gültig und kann danach wieder verlängert werden.
Die beschleunigte Markenpatentierung
Das DPMA bietet auch eine beschleunigte Markenpatentierung an. Hierbei ist garantiert, dass die Marke in weniger als sechs Monaten eingetragen ist. Dabei fallen zusätzliche Kosten von 200 Euro an.
Markenpatentierung mithilfe eines Anwalts
Beauftragt man einen Anwalt für die Markenrecherche und Markenpatentierung, hängen die Kosten davon ab, ob eine Wortmarke oder eine Bildmarke anmeldet werden soll. Auch das Durchführen einer Recherche beeinflusst die Kosten. Zudem ist noch ausschlaggebend, ob die Marke nur in Deutschland, der EU oder international patentiert wird.
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